Auffrischungskurs für Gefahrgutfahrer nach ADR 2021 (Weiterbildung)
Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.
Zielgruppe
- (Berufs-)Kraftfahrer*innen, die ihre ADR-Bescheinigung/-Card verlängern müssen
Dauer
1,5 Tage
Teilnahmevoraussetzungen
- Gültige ADR-Schulungsbescheinigung
- Gültige Fahrerlaubnis
- Deutsch-Kenntnisse in Sprache und Schrift
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahrguteigenschaften
- Mitzuführende Papiere / Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluss
Verlängerung der Bescheinigung für 5 Jahre.
Zum Basiskurs für Gefahrgutfahrer nach ADR 2021:
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