Kranführerschein (jährliche Unterweisung)
Wiederholung der Inhalte aus der Grundschulung Kranführerschein unter Berücksichtigung evtl. Änderungen
Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften nach DGUV Vorschrift 1
- Allgemeiner Aufbau von kraftbetätigten Hubwerken
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Information 209-012 für den Kranführer
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV Information 209-013 für den Anschläger
Zielgruppe:
- Personen, die Hebezeuge und Krane bedienen sollen
Voraussetzungen:
- Teilnahme an einer Grundschulung